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Organisationsform

Das Jobcenter Anhalt-Bitterfeld befindet sich seit 1. Januar 2011 in alleiniger Trägerschaft des Landkreises, ab dem Jahr 2023 auch organisatorisch integriert als eigener Fachbereich im Dezernat Jugend, Soziales und Jobcenter.

Als sogenannter zugelassener kommunaler Träger nimmt es die Aufgaben gemäß § 6b Abs 1 SGB II ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit wahr.

Wie kam es dazu:

Möglich machte dies die "Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Kommunalträger-Zulassungsverordnung – KomtrZV). Diese trat am 28. September 2004 in Kraft.

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gab es seit der Gebiets- und Verwaltungsreform im Jahr 2007, die zum Zusammenschluss der Altlandkreise Bitterfeld und Köthen sowie der Stadt Zerbst führte, sowohl ein rein kommunales Jobcenter (Altlandkreis Anhalt-Zerbst) als auch zwei ARGEn (Altlandkreis Bitterfeld und Altlandkreis Köthen). Eine ARGE ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Eine Vereinheitlichung der Rechtsform war daher geboten. Der Landkreis bewarb sich um die alleinige Trägerschaft und hatte damit Erfolg. Ab dem 01.01.2011 wurde das Jobcenter in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts tätig, die genaue Bezeichnung lautete Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA-ABI).

Im Jahr 2022 wurde durch den Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschlossen, die bisherige eigenständige Organisationsform des Jobcenters aufzugeben, die Anstalt öffentlichen Rechts aufzulösen. Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld alle Rechte und Pflichten der KomBA-ABI ab dem 01.01.2023 übernommen. Für die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II wurde ein neuer Fachbereich gebildet.