Allgemeine Fördermöglichkeiten
Eingliederungszuschuss
Wir unterstützen die Einstellung von Arbeitnehmern finanziell mit Eingliederungszuschuss, als Ausgleich, wenn die Arbeitsleistung nicht der zu Erwartenden entspricht. Die Förderung ist abhängig vom Einzelfall in Bezug auf Höhe, Alter und Dauer. Die Beantragung muss vor der Arbeitsaufnahme erfolgen. Für eine Prüfung der Fördermöglichkeiten benutzen Sie bitte das Formular (Link Erklärung Fördernotwendigkeit)
Gesetzliche Grundlage § 88 ff SGB III i.V.m. § 16 Abs. 1 SGB II
Arbeitserprobung - Maßnahme zur Arbeitserprobung und beruflichen Eingliederung
Sie wollen die Eignung eines potentiellen Arbeitnehmers feststellen? Dazu kann eine Maßnahme zur Arbeitserprobung und beruflichen Eingliederung in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber von Arbeitslosigkeit bedroht und erwerbsfähiger Leistungsberechtigter des Jobcenter KomBA-ABI ist. Eine Antragstellung muss durch den Bewerber vor Beginn erfolgen.
Gesetzliche Grundlage § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB III i.V.m. § 16 Abs. 1 SGB II
Förderung beschäftigter Arbeitnehmer
Wir unterstützen die Weiterbildung Ihrer geringqualifizierten und älteren Beschäftigten mit dem Programm „Förderung beschäftigter Arbeitnehmer“. Nutzen Sie das Programm und bringen Sie die Qualifikation Ihrer Beschäftigten auf den neuesten Stand!
Sprechen Sie mit uns über entsprechende Weiterbildungschancen.
Einstiegsqualifizierung
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum von mindestens sechs bis maximal 12 Monaten. Ziel ist es, Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz suchen, die Möglichkeit zu geben, in einem Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsberuf zu erproben. Die EQ orientiert sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (§ 4 BBiG, § 25 HwO und dem AltPflG).
Eine erfolgreiche EQ kann zur Verkürzung der Lehrzeit führen. Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen einen EQ-Vertrag und zahlt eine monatliche Praktikumsvergütung. Auf Antrag kann der Betrieb einen Zuschuss von Jobcenter erhalten. Die Förderentscheidung trifft das Jobcenter am Wohnsitz des Bewerbers. Dort erhalten Sie auch eine qualifizierte Beratung.