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Förderung der Ausbildung

Die Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen im Betrieb werden durch einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt für die gesamte Ausbildungszeit. Eine anschließende Übernahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann mit einem Zuschuss für ein Jahr unterstützt werden.

Gesetzliche Grundlage § 73 SGB III i.V.m. § 16 Abs. 1 SGB II

 

Ausbildungsförderungsprogramm (Inklusion)

Für die Verbesserung der Einstiegschancen junger Menschen mit Behinderung wurde das Programm entwickelt, das die Ausbildungsförderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt.