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Eingliederungsleistungen

Das Jobcenter KomBA-ABI unterstützt sie Individuell bei der Arbeitssuche. Für dieses Ziel können Leistungen erbracht werden, die zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich sind.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen kann ihnen eine Vielzahl von Dienstleistungen und Förderungen angeboten werden:

  • Vermittlung und Beratung, für Neukunden im Jobprojekt
  • Erstattung von Bewerbungskosten
    Übernahme von Reisekostenbei Fahrten zur Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen
  • Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer auswärtigen Beschäftigung (Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe)
  • Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung und Aktivierung, z.B. mit dem Ziel der Eignungsfeststellung oder Kenntnisvermittlung bei einem Betrieb oder bei einem Bildungsträger
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
  • Einstiegsgeld zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit
  • Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten
  • Vermittlungsgutscheine

 

Wichtiger Hinweis für alle Fördermöglichkeiten:
Auf die Genehmigung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung ist immer vorher bei ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft zu beantragen, da eine Gewährung der Kostenerstattung im Nachgang nicht mehr möglich ist.