Hilfe zum Lebens-Unterhalt
Wenn Sie keine Arbeit haben oder sehr wenig verdienen, bekommen Sie Hilfe vom Staat.
Wenn Sie selbstständig sind und nur geringe Einnahmen haben, bekommen Sie Hilfe vom Staat.
Die Hilfe heißt Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende oder auch Arbeitslosen-Geld 2. Manche Menschen nennen die Hilfe auch Hartz 4.
Bis Sie eine neue Arbeit haben, bekommen Sie von uns
- Geld zum Leben (zum Beispiel für Lebens-Mittel, Kleidung),
- Geld zum Wohnen (Miete, Neben-Kosten, Heizung).
Außerdem werden Sie versichert. Sie haben eine
- Kranken-Versicherung
- Pflege-Versicherung
Sie müssen für die Hilfen einen Antrag stellen. Das machen Sie im Job-Center KomBA-ABI.
Die Adressen stehen hier
Wir haben geöffnet.
Der erste Antrag besteht aus vielen Seiten. Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Sie müssen auch viele Bescheinigungen einreichen. Im Antrag steht, welche Bescheinigungen Sie einreichen müssen.
Ob Sie Hilfen bekommen, richtet sich nach Ihren Lebens-Umständen.
Deshalb müssen Sie im Antrag verschiedene Fragen beantworten. Zum Beispiel:
Haben Sie Kinder?
Sind Sie jünger als 25 Jahre?
Leben Sie bei Ihren Eltern?
Sind Sie verheiratet?
Leben Sie in einer Partnerschaft?
Leben Sie allein?
Wieviel Miete zahlen Sie?
Wieviel Zahlen Sie für Heizung?
Das sind nur einige Fragen. Aus allen Antworten ergibt sich,
- ob Sie eine Hilfe bekommen und
- wieviel Geld Sie bekommen.
Deshalb müssen Sie die Fragen Im Antrag ehrlich beantworten.
Hier finden Sie eine Übersicht der Hilfen:
1. Regelbedarf (zur Sicherung des Lebens-Unterhalts)
Der Regel-Bedarf richtet sich nach Ihren Lebens-Umständen (zum Beispiel Alter, Familien-Stand).
Der Regelbedarf ist in Gesetzen festgelegt.
Hier eine Übersicht:
Höhe der Regel-Bedarfe im Jahr 2020:
Stufe 1:
| 432,00 EUR |
Stufe 2:
| 389,00 EUR |
Stufe 3:
| 345,00 EUR |
Stufe 4:
| 328,00 EUR |
Stufe 5:
| 308,00 EUR |
Stufe 6:
| 250,00 EUR |
2. Mehrbedarf
Es kann sein, dass Sie auch mehr Geld bekommen. Zum Beispiel:
- wenn Sie schwanger sind,
- wenn Sie allein-erziehend sind (Mutter und Kind ohne Vater, Vater mit Kind ohne Mutter),
- wenn sie behindert sind.
Fragen Sie Ihren Sach-Bearbeiter im Job-Center!
3. Unterkunft und Heizung
Die angemessenen Kosten für die Unterkunft im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind im Infoblatt KdU erläutert.
Link zu "Infoblatt KdU".
Noch mehr Informationen zu den Grundlagen für die Angemessenheit der Unterkunftskosten sind auf unserer Internetseite hier zu finden:
Link zu "detaillierte Inhalte - Kosten der Unterkunft und Heizung"
Umzug
Wollen Sie in eine andere Wohnung ziehen? Fragen Sie erst Ihren Sach-Bearbeiter im Job-Center!
4. Unterhalt
Haben Sie Anspruch auf Unterhalt?
Wir helfen Ihnen, den Unterhalt zu bekommen.
Sprechen Sie mit Ihrem Berater im Job-Center!
5. Bildungs- und Teilhabe-Paket
Auch wenn Sie als Familie nicht viel Geld haben, sollen ihre Kinder die gleichen Möglichkeiten haben, wie Kinder aus Familien, die mehr Geld haben. Der Staat stellt viel Geld zur Verfügung, um Ihre Kinder zu unterstützen. Der Staat übernimmt
- Kosten für ein-tägige Schul- und Kita-Ausflüge (ohne Taschen-Geld)
- Kosten für mehr-tägige Klassen- und Kita-Fahrten (ohne Taschen-Geld)
- Kosten für den Schulbedarf (z.B. Schulranzen, Sportzeug, Schreib- Rechen und Zeichenmaterialien) in Höhe von 100 Euro im Jahr für jedes Kind.
- Kosten für Nachhilfe,
- Zuschüsse für eine Mittags-Verpflegung in Schule, Hort oder Kita
- Beiträge für Sport-Vereine, Kultur-Vereine, Museums-Besuche Theater-Besuche, Musik-Schule, Mal-Zirkel, Tanz-Zirkel in Höhe von 10 Euro im Monat für jedes Kind.
Sie müssen für die Übernahme der Kosten Anträge stellen! Sie bekommen die Anträge im Job-Center am Service-Point oder hier.
Wenn Sie Fragen in den Anträgen nicht verstehen, bekommen Sie am Service-Point im Job-Center Hilfe.
Einen Service-Point gibt es in Bitterfeld-Wolfen, in Köthen und in Zerbst. Die Adressen stehen hier.