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Grundsätze

Das Jobcenter KomBA-ABI verarbeitet Daten von Bürgern und eigenen Beschäftigten ausschließlich mit deren Einwilligung, es sei denn es existieren vorrangige Rechtsvorschriften, die dazu legitimieren oder es besteht eine rechtliche Notwendigkeit (SGB, arbeitsvertragliche Verhältnisse, etc.).

Das Jobcenter KomBA-ABI gewährleistet, dass bei der Verarbeitung von Daten stets die aktuelle Rechtsprechung eingehalten wird und das bei Verarbeitungsprozessen, bei denen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, verantwortungsvoll mit diesen Daten umgegangen wird.

Die Einhaltung dieser Grundsätze ist nicht auf personenbezogene Daten beschränkt, sondern weitet sich vielmehr auf alle sensiblen Daten aus, die geeignet sind, Personen zu schaden, die Erfüllung der Aufgaben vom Jobcenter KomBA-ABI zu beeinträchtigen oder dem Ansehen vom Jobcenter KomBA-ABI zu schaden.

Die aufgeführten bzw. festgelegten Maßnahmen gelten als Mindestanforderungen für alle Organisationseinheiten des Jobcenter KomBA-ABI.