Welche Leistungen werden übernommen?
- Übernahme der Kosten für eintägige Schul- und Kitaausflüge (ohne Taschengeld)
- Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (ohne Taschengeld)
- Übernahme der Kosten für den persönlichen Schulbedarf (z.B. Schulranzen, Sportzeug, Schreib- Rechen und Zeichenmaterialien) in Höhe von 150 Euro/Jahr/Kind
- Lernförderung, um die wesentlichen Lernziele in der Schule zu erreichen. Es muss keine Versetzungsgefährdung vorliegen
- Übernahme der Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule, Hort oder Kita
- die Übernahme von Kosten für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Beiträge für Sport- und Kulturvereine, Museums- und Theaterbesuche, Musikschule, Mal- und Tanzzirkel usw.) in Höhe von 15 Euro/Monat/Kind