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Selbständige

Alternativ zum Angestelltenverhältnis kann auch die Aufnahme einer Selbstständigkeit eine Perspektive bieten, den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften ohne Hartz 4 zu bestreiten. Genauso denkbar ist die Fortführung einer bestehenden Selbstständigkeit im SGB II, insofern der Selbstständige mit seinen Einnahmen nicht sein Existenzminimum gewährleisten kann. Die Gründe zur Aufnahme einer Selbstständigkeit im Leistungsbezug sind vielfältig und reichen vom Wunsch nach Zuverdienst, über Neugier oder auch den Erhalt der eigenen Beschäftigungsfähigkeit bis hin zur Erkenntnis, in einer Selbstständigkeit eventuell mehr verdienen zu können als in einem (soz.vers.pfl.) Beschäftigungsverhältnis. Entscheidend ist dann im weiteren Verlauf, inwiefern die Selbstständigkeit auch geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder letztendlich zu überwinden.

Die Erfahrung zeigt, dass der formale Aufwand für Selbständige mit ALG II – Bezug sehr hoch ist. Die Regelungen sind sehr komplex und die Kundengruppe der Selbstständigen bedarf einer besonderen Betreuung. Seit Ende 2009 hält man daher im Jobcenter (KomBA-ABI) an einer Spezialisierung im Bereich Arbeitsmarkt in Form eines „Selbstständigenteams“ fest. Für eine erfolgreiche Betreuung bzw. Begleitung der Kundengruppe der Selbständigen ist jedoch ein fachübergreifendes Aufgabenverständnis sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem Leistungsbereich erforderlich.

Unsere Broschüre: Wegweiser in die Selbständigkeit

Notwendige Antragsunterlagen (Formulare) sind für den Download hier bereitgestellt.