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Was muss ich wissen?

Häufig gestellte Fragen zum Thema Unterhaltsansprüche während des Bezuges von ALG II

Wieviel Unterhalt muss ich als Unterhaltspflichtiger zahlen?

Natürlich ist die Höhe des Unterhalts abhängig von der Art des Unterhalts. Die Höhe der Unterhaltszahlungen bei Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (im Internet einsehbar). Bei anderen Unterhaltsansprüchen ist jeweils eine individuelle Berechnung notwendig, wobei mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssen.
Generell verbleibt vom Einkommen ein Selbstbehalt beim Unterhaltspflichtigen. Bei der Berechnung sind die Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts (OLG) zu berücksichtigen.

Kann ich auf den Unterhaltsanspruch verzichten?

Nein.
Gemäß §1614 BGB kann für die Zukunft auf den Unterhalt nicht verzichtet werden. Weiterhin sind Unterhaltsleistungen vorrangige Ansprüche, die beim Bezug von Arbeitslosengeld II als Einkommen anzurechnen sind und damit den Leistungsanspruch zur Grundsicherung mindern.

Was ist der Unterschied zwischen dem Mindestunterhalt und Unterhalt aufgrund von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)?

Leistungen nach dem UVG zahlt das Jugendamt des Landkreises aus. Diese Leistungen erhalten Alleinerziehende für Kinder, die keinen oder nur einen geringen Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen erhalten, wobei der jeweilige Betreuungsanteil auch eine große Rolle spielt. Die Vorschriften des UVG sind jeweils zu beachten. Die Höhe richtet sich nach dem Unterhaltsbedarf abzüglich dem Kindergeld.
Der zivilrechtliche Mindestunterhalt ist höher als die Leistungen nach dem UVG und somit trotz Zahlung von Leistungen nach dem UVG durch das Jobcenter zu prüfen.
Leistungen nach dem UVG entbinden somit nicht automatisch von der Prüfung einer höheren Unterhaltspflicht. Die Höhe des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle entspricht dem Unterhaltsbedarf abzüglich dem hälftigen Kindergeld.

Was prüft das Jugendamt? Was prüft das Jobcenter? Warum muss ich bei beiden Behörden Unterlagen einreichen?

Das Jugendamt prüft die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Das Jobcenter prüft die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen zur Zahlung des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle. Da der Mindestunterhalt höher ist als die Leistungen nach dem UVG, kann es durchaus passieren, dass die Prüfungen parallel laufen und Unterlagen bei beiden Behörden eingereicht werden müssen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ein Austausch von Unterlagen zwischen den Behörden nicht ohne weiteres möglich. Schauen Sie also immer auf den Absender der jeweiligen Anschreiben, um Ihre Unterlagen auch korrekt zu versenden.

Betreuungsunterhalt – was ist das?

§1615l Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt den Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt. Wenn wegen der Pflege und Erziehung eines Kindes durch einen Elternteil eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann, ist für mindestens drei Jahre nach der Geburt ein Unterhaltsanspruch zu prüfen.

Was kann ich tun, wenn der Kindesvater keinen Unterhalt mehr zahlt?

Wenn Sie Leistungen nach dem SGBII erhalten und der Kindesvater keinen Unterhalt mehr zahlt, sollten Sie sich im Jobcenter melden. Der laufende Monat sollte abgewartet werden. Wenn dann bis zum Monatsende keine Unterhaltszahlung vom Pflichtigen geleistet wurde, sollten Sie mit den kompletten Kontoauszügen für den laufenden Monat im Jobcenter vorsprechen und Ihr Problem schildern.
Weiterhin sollten Sie auch unbedingt zeitnah im laufenden Monat Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beim Jugendamt des Landkreises beantragen.

Kann ich während des Bezuges von Arbeitslosengeld II selbst uneingeschränkt gegen den Unterhaltsverpflichteten Maßnahmen einleiten?

Nein.
Gemäß §33 SGBII geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Zahlungen auf das Jobcenter über. Somit ist bei der Durchsetzung der Ansprüche das Jobcenter einzubeziehen.